Aufnahmeantrag zur Partei- oder Fördermitgliedschaft
ihren Mitgliedern, den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als diesen Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert 1% des Jahresnettoeinkommens). In besonderen sozialen Härtefällen kann dieser Mindestbeitrag bis auf 30 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert werden.
Hinweis zum Mitgliedsbeitrag/ Fördermitgliedschaft: Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr. Die Partei empfiehlt ihren Mitgliedern, den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als diesen Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert 1% des Jahresnettoeinkommens). In besonderen sozialen Härtefällen kann dieser Mindestbeitrag bis auf 15 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert werden.
Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind in besonders hohem Maße steuerlich begünstigt (§34g EStG).